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BFH Urteil v. - V R 134/92

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist staatlich anerkannte Altenpflegerin. Sie erhielt die Anerkennung nach zweijähriger Ausbildung (Lehrgangsjahr, Prüfung, Berufspraktikum) mit Wirkung vom 1. April 1984. Im Streitzeitraum (1988, erste Hälfte des Jahres 1989) betreute sie selbständig alte, pflegebedürftige Menschen in deren Wohnungen. Die Umsätze aus dieser Tätigkeit behandelte sie in ihrer Umsatzsteuererklärung 1988 als steuerfrei nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1980). Sie meinte, es handle sich um Umsätze "aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit" im Sinne dieser Vorschrift.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 549
BFH/NV 1995 S. 549 Nr. 6
CAAAB-35241

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