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BFH Urteil v. - I R 73/93

Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin zu 1.) ist eine inländische Kapitalgesellschaft, die mit der T-GmbH 1979 einen Vertrag über eine Beteiligung der T-GmbH als atypisch stille Gesellschafterin am Unternehmen der Klägerin zu 1. abschloß. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin zu 1. war die Förderung von ... sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten im In- und Ausland. Die T-GmbH schloß den Vertrag als Treuhänderin für damals noch zu werbende Treugeber ab. Als Treugeber wurden nach Vertragsabschluß die Kläger und Revisionskläger zu 2. bis ... (Kläger) und die Beigeladenen zu 1. bis ... (Beigeladene) geworben. Unternehmenszweck der stillen Gesellschaft war die Erschließung und Ausbeutung von ... in den USA bzw. die Beteiligung an entsprechenden Aktivitäten. Die stille Gesellschaft beteiligte sich in den USA als einziger beschränkt haftender Gesellschafter an einer Limited Partnership (KG), die entsprechenden Aktivitäten nachging.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 81
BFH/NV 1995 S. 81 Nr. 2
CAAAB-34752

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