Die Antragstellerin hat gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG), das ihr am 28. Juli 1993 zugestellt wurde, am 28. August 1993 Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt und beantragt, ihr infolge von unverschuldeter Mittellosigkeit einen Rechtsanwalt beizuordnen und Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren. Sie sei zur Vorlage der entsprechenden Unterlagen gerne bereit und bitte um diesbezügliche Nachricht bzw. Anforderung. Nach Übersendung des entsprechenden Vordrucks durch das FG ging ihre Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse am 15. September 1993 ein.
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 657 BFH/NV 1994 S. 657 Nr. 9 QAAAB-34393
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