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BFH Urteil v. - XI R 84/90

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein eingetragener Verein, der nicht als gemeinnützig anerkannt ist, betreibt die Flugrettung. Nach § 2 Nr. 2 der Satzung bezweckt er, Menschen, die verunglückt, erkrankt oder sonst durch Katastrophen, Naturereignisse, höhere Gewalt usw. sich in Not befinden, unter Benutzung von Luftfahrzeugen zu helfen. Hierzu unternimmt oder vermittelt er Rettungs-, Transport-, Krankenverlegungs- und Suchflüge bei Unglücksfällen, Erkrankungen und Katastrophen sowie den Transport von Organen, Blutkonserven, Medikamenten und Lastenabwürfe (§ 2 Nr. 3 der Satzung).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 60
BFH/NV 1994 S. 60 Nr. 1
MAAAB-34390

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