Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Fachtierärztin für Laboratoriumsdiagnostik. Sie betrieb in den Streitjahren ein diagnostisches Labor und führte dort bakteriologische, serologische, immunologische, mykologische und histologische Untersuchungen bzw. Arbeiten durch. U.a. untersuchte sie im Auftrag verschiedener Frischzellentherapeuten Kontrollproben von sog. Frischzellensuspensionen (Zellaufschwemmungen), mit denen bereits Patienten behandelt worden waren, nach Maßgabe von Richtlinien des Bundesgesundheitsamts auf Sterilität. Stellte die Klägerin dabei eine Verunreinigung fest, nahm sie eine Keimdifferenzierung sowie eine Empfindlichkeitstestung (Resistenzbestimmung) vor und empfahl dem behandelnden Arzt das zu verabreichende Medikament. Für die Medikamentenempfehlung berechnete sie keine Gebühr.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 509 BFH/NV 1994 S. 509 Nr. 7 TAAAB-34301
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.