Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erhielt von seiner im Jahre 1898 geborenen Großmutter im Jahre 1973 ein mit einem im Jahre 1922 errichteten Zweifamilienhaus bebautes Grundstück unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts an dem Grundstück übertragen. Das Nutzungsrecht sollte nach dem Ableben der Großmutter den Eltern des Klägers zustehen. Im Jahre 1982 verzichteten die Großmutter und die Eltern des Klägers auf das Nießbrauchsrecht gegen Zahlung von 100000 DM. Die Vertragsparteien wandelten mit Vertrag vom selben Tage die Ablösungsschuld in eine Darlehensschuld um: Ein Teilbetrag von 60000 DM sollte ohne eine Verzinsung am 31. Dezember 1983 zurückgezahlt werden. Der Restbetrag von 40000 DM sollte mit 10 v.H. jährlich verzinst und am 31. Dezember 1999 getilgt werden. Die Leistung einer Sicherheit wurde nicht vereinbart. Anschließend wurde die Darlehensforderung von 40000 DM von der Großmutter auf die Eltern des Klägers und sodann von diesen auf den am 24. Januar 1980 geborenen Sohn des Klägers übertragen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 460 BFH/NV 1994 S. 460 Nr. 7 QAAAB-33920
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.