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BFH Beschluss v. - I R 72/93

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) gegen den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) wegen einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 1980 durch Urteil vom 20. Januar 1993 als unbegründet abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Das Urteil wurde den Klägerinnen am 22. April 1993 zugestellt. Sie legten am 21. Mai 1993 beim FG eine Verfahrensrevision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ein, die sie wie folgt begründeten:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 490
BFH/NV 1994 S. 490 Nr. 7
NAAAB-33814

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