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BFH Beschluss v. - II S 10/92

Mit Schreiben vom 19. Oktober 1989 beantragte die Klägerin beim Beklagten (Finanzamt - FA -), die von ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung gezahlte Grunderwerbsteuer nebst Zinsen zu erstatten. Sie machte im wesentlichen geltend, daß der Grunderwerbsteuerbescheid sittenwidrig und daher nichtig gewesen sei, weil auch der besteuerte Kaufvertrag sittenwidrig und nichtig gewesen sei. Abgesehen davon habe die Grunderwerbsteuer allenfalls mit 2 v.H. statt mit 7 v.H. der Bemessungsgrundlage berechnet werden dürfen, weil die Auflassung erst im Jahre 1983 erfolgt sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 350
BFH/NV 1993 S. 350 Nr. 6
LAAAB-33790

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