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BFH Beschluss v. - I B 106/92

Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts, die für ein inländisches Unternehmen im Inland Schweißarbeiten ausführte. Streitig ist, ob die Klägerin im Inland eine Montagebetriebsstätte unterhielt. Dies hatte das FG Köln im ersten Rechtszug (EFG 1987, 568) verneint. Das Urteil hatte der BFH am 16. Mai 1990 I R 113/87 (BFHE 161, 358, BStBl II 1990, 983) aufgehoben und die Sache an das FG Köln zurückverwiesen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 404
BFH/NV 1993 S. 404 Nr. 7
WAAAB-33623

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