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BFH Urteil v. - III R 190/86

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) führte vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit wegen des Erlasses von Säumniszuschlägen, die der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) vom Kläger gefordert hatte. Zur mündlichen Verhandlung vor dem FG am 24. September 1986 erschien als Vertreter des FA der Leiter der Rechtsbehelfsstelle des FA, . . . (im folgenden: M). Dieser wurde vom Vorsitzenden des FG-Senats aufgefordert, eine auf den Rechtsstreit bezogene Vollmacht des FA vorzulegen, da eine beim FG hinterlegte, auf den Namen des M lautende "Generalvollmacht" zum Nachweis der Vertretungsmacht nicht genüge.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 41
GAAAB-32195

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