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BFH Urteil v. - X R 19/88

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in den Jahren 1975 bis 1977 als Kommanditist an der Firma A KG, einer sog. Abschreibungsgesellschaft, beteiligt. Gesellschafter der Komplementär-GmbH waren B und C. Die für die Jahre 1975 bis 1977 von der A KG erklärten Buchverluste wurden vom zuständigen Finanzamt (FA) D vorläufig festgestellt. Auf den Kläger entfielen die folgenden Verlustanteile: 26 859 DM (1975), 16 642 DM (1976) und 18 642 DM (1977). Diese Verlustanteile wurden in den gegen den Kläger erlassenen Einkommensteuerbescheiden 1975 bis 1977 berücksichtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 73
BFH/NV 1990 S. 73 Nr. 2
AAAAB-31387

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