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BFH Beschluss v. - IX S 15/89

Die Antragstellerin und Klägerin zu 1. (Klägerin zu 1.) erbte zusammen mit ihren drei Kindern, den Klägern zu 2. bis 4., von ihrem im Jahre 1971 verstorbenen Ehemann ein Zweifamilienhausgrundstück. Die Klägerin ist Miteigentümerin zu 1/2, ihre drei Kinder sind Miteigentümer zu je 1/6. Die Schwiegereltern der Klägerin zu 1. besitzen ein lebenslängliches dingliches Wohnrecht an einer der beiden Wohnungen im Hause; ob sie es in den Streitjahren 1985 und 1986 ausübten, hat das Finanzgericht (FG) nicht festgestellt. Die Klägerin zu 1. nutzt ihre Wohnung zusammen mit einem oder mehreren ihrer Kinder.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 503
BFH/NV 1990 S. 503 Nr. 8
UAAAB-31029

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