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BFH Beschluss v. - VI B 33/87

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betreibt ein Bauunternehmen. Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung wurde festgestellt, daß in den Jahren 1976 bis 1982 sog. "schwarze Lohnzahlungen" an angemeldete als auch an nichtangemeldete Arbeitskräfte vorgenommen worden waren; von diesen Lohnzahlungen sind weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben einbehalten worden. Die auf die Prüfung ergangenen Haftungsbescheide des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt - FA -) vom . . . März 1984 mit einer Lohnsteuerhaftungssumme in Höhe von . . . bzw. . . . DM sind bestandskräftig geworden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 156
BFH/NV 1988 S. 156 Nr. 3
IAAAB-30074

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