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BFH Beschluss v. - IV R 228/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat eine Zahnarztpraxis in A. Im Laufe der Jahre erwarb er in der Gegend von B. Land, das er zunächst verpachtete. Die daraus bezogenen Einkünfte wurden steuerlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt. Im Streitjahr 1976 nutzte der Kläger sein Land selbst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 25
BFH/NV 1989 S. 25 Nr. 1
HAAAB-29773

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