Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte gegen den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) einen Rechtsstreit wegen Körperschaftsteuer 1965 bis 1968 geführt. Der BFH hat durch Urteil vom 14. März 1979 I R 206 /78 ihrem Begehren entsprochen. Für die Dauer des Rechtsstreits war beim FA die Bearbeitung der Einsprüche der Klägerin gegen die Körperschaftsteuerbescheide 1969 bis 1976 zurückgestellt worden, weil die gleiche Rechtsfrage streitig war. Nach Zustellung des BFH-Urteils vom 14. März 1979 gab das FA den Einsprüchen der Klägerin am 10. Mai 1979 statt. Die Stattgabe führte zur Erstattung von Körperschaftsteuern zwischen 38 000 DM und 72 000 DM für jedes der Streitjahre 1969 bis 1976.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 619 BFH/NV 1988 S. 619 Nr. 10 EAAAB-29667
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