Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Chefarzt der inneren Abteilung eines Krankenhauses tätig und bezieht als solcher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben erzielt er Einkünfte aus selbständiger freiberuflicher Tätigkeit aufgrund seines eigenen Liquidationsrechtes für ärztliche Tätigkeiten und Leistungen im stationären und nichtstationären Bereich des Krankenhauses. Als Erstattung für die Kosten, die dem Krankenhausträger durch die Ausübung dieser Tätigkeit, insbesondere für die Inanspruchnahme von Krankenhauspersonal entstehen, hat der Kläger 20 v. H. seiner Bruttoliquidationseinnahmen an den Krankenhausträger abzuführen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 231 BFH/NV 1987 S. 231 Nr. -1 EAAAB-28134
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