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BFH Urteil v. - I R 82/85

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin nach ihrem 1972 gestorbenen Ehemann (Erblasser). Dieser war bis zu seinem Tod mit einem Anteil von 70 % als Komplementär an einer KG beteiligt; die Kommanditanteile von je 15 % hielten die Klägerin und ein Neffe des Erblassers. Am 13. Dezember 1972 übertrug die Klägerin den Anteil von 70 % auf den Neffen. Als Entgelt erhielt sie aus dem Vermögen der KG Grundstücke, Bankguthaben und eine Veräußerungsrente.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 506
DAAAB-28088

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