Kein Vorsteuerabzug einer Steuerberatersozietät betreffend DATEV-Rechnungen an einen der Sozien
Leitsatz
Eine Steuerberatersozietät kann die Vorsteuern aus den Rechnungen der DATEV eG, die auf den Namen eines ihrer Sozien lauten,
nicht abziehen, wenn nur dieser Sozius Mitglied der DATEV ist, somit nur der Sozius gegenüber der DATEV zivilrechtlich verpflichtet
und berechtigt ist und damit nur er, nicht aber die Sozietät, Leistungsempfänger bezüglich der DATEV ist. Dass die Sozietät
nur wegen der entgegenstehenden Satzungsbestimmungen der DATEV nicht selbst Mitglied werden kann und dass die Rechnungen der
DATEV Mandanten der Sozietät betreffen und ggf. von dieser bezahlt werden, ist insoweit unerheblich.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 156 EFG 2005 S. 156 Nr. 2 INF 2004 S. 810 Nr. 21 LAAAB-27190
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