StGB § 61
Allgemeiner Teil
Dritter Abschnitt: Rechtsfolgen der Tat
Sechster Titel: Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 61 Übersicht
Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
die Führungsaufsicht,
die Entziehung der Fahrerlaubnis,
das Berufsverbot.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAB-27062