GRWG § 3

§ 3 Förderungsarten [1]

Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften bestehen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAB-27040

1Anm. d. Red.: § 3 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 2246) mit Wirkung v. .

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden