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FG Köln Urteil v. - 1 K 5284/00 EFG 2004 S. 1469

Gesetze: StBerG § 3, StBerG § 3 Nr 1, StBerG § 3 Nr 4, StBerG § 4, FGO § 62 Abs 2

Verfahren:

Niederländischer "Belasting-Adviseur" nicht zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen in Deutschland befugt

Leitsatz

Ein lediglich in den Niederlanden ohne Nachweis besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerberatung zugelassener "Belasting Adviseur" darf in Deutschland - abgesehen vom Ausnahmefall des § 3 Nr. 4 StBerG bei grenzüberschreitender Dienstleistung - nicht als Prozessbevollmächtigter vor den Finanzgerichten auftreten.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1469
EFG 2004 S. 1469 Nr. 19
DAAAB-26883

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