Steuerlicher Fremdvergleich bei Darlehens- und Mietvertrag mit
der Mutter
Einkommensteuer 1995 bis 1998
Leitsätze
Überlässt die Mutter des
Stpfl. diesem ein Darlehen zur Finanzierung eines Einfamilienhauses, das
anschließend der Mutter mietweise überlassen wird, so sind beide
Vereinbarungen (Darlehens- und Mietvertrag) wegen des bestehenden Zusammenhangs
einheitlich zu beurteilen. Dabei sprechen gegen die steuerliche Anerkennung
folgende Umstände: Nichtdurchführung des Darlehensvertrages in der
Anfangsphase, Gewährung des Darlehens ohne Tilgungsvereinbarung und ohne
dingliche Sicherheit, Vereinbarung eines Mietvertrages auf die Lebenszeit der
Mutter.
Die Klage wird als
unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des
Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1601 EFG 2004 S. 1601 Nr. 21 KAAAB-24717
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