Kein Scheingeschäft bei unzweifelhafter
Leistungserbringung
Unverhältnismäßigkeit eines
Benennungsverlangens bei Vorlage aller nötigen Informationen zur
Ermittlung des Zahlungsempfängers
Leitsatz
1. Bei der Beauftragung einer
belgischen Firma mit der Erstellung eines Rohbaus lässt sich nicht allein
wegen fehlender Bautagebücher bzw. Aufzeichnungen über die
verwendeten Materialien auf ein Scheingeschäft schließen, wenn keine
andere Firma ein Entgelt für die Errichtung des fertig gestellten Rohbaus
erhalten hat.
2. Das Verlangen nach der Benennung
eines Zahlungsempfängers ist unverhältnismäßig, wenn das
FA diesen durch die Ermittlung des Inhabers des Kontos, zu dessen Gunsten die
Zahlungen geleistet wurden, im Rahmen eines Auskunftsersuchens an die Bank ohne
Weiteres ermitteln kann.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1277 EFG 2004 S. 1277 Nr. 17 KÖSDI 2004 S. 14352 Nr. 10 EAAAB-23063
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