Ermessensfehlerhafte Anordnung der Prüfungserweiterung
Leitsatz
1) Die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnungserweiterung kann nach Abschluss der Prüfung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage
geltend gemacht werden.
2) Die Anordnung der Prüfungserweiterung, die allein auf die steuerliche Anerkennungsfähigkeit von Verträgen gestützt worden
ist, ist ermessensfehlerhaft, wenn der maßgebliche Sachverhalt durch ein entsprechendes Vorlageverlangen der Verträge hätte
geklärt werden können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1280 EFG 2004 S. 1280 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3298 WAAAB-22795
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