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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 212/02 EFG 2004 S. 1029

Gesetze: AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 1093, EigZulG § 2 Abs. 1

Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück

Abfindungszahlung zur Ablösung eines Wohnrechts

Eigenheimzulage

Eigenheimzulage ab 2001

Leitsatz

1. Wirtschaftliches Eigentum an Baulichkeiten auf fremdem Grund und Boden ist regelmäßig dadurch gekennzeichnet, dass den wirtschaftlichen Eigentümer die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die jeweilige Baulichkeit trifft. Der Inhaber eines Wohnungsrechts an bestimmten Räumlichkeiten ist daher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der von ihm in Ausübung seines Rechts bewohnten Wohnräume, wenn er nach den Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Einräumung des Rechts eben diese Verantwortung erkennbar nicht übernehmen wollte.

2. Die Ablösung eines dinglichen Wohnrechts stellt keine nach dem EigZulG begünstigte Anschaffung einer Wohnung dar, wenn der bürgerlich-rechtliche Grundstückseigentümer bereits vor Zahlung des Ablösebetrages auch wirtschaftlicher Eigentümer der wohnrechtsbelasteten Räumlichkeiten gewesen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1029
EFG 2004 S. 1029 Nr. 14
LAAAB-21954

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