Abfindung im Rahmen einer qualifizierten Nachfolgeklausel als
Anschaffungskosten
Gewinnfeststellung 1995
Leitsatz
Leistet ein Mitunternehmererbe
aufgrund erbrechtlicher Verpflichtung im Falle einer qualifizierten
Nachfolgeklausel an die Miterben Ausgleichszahlungen, weil der Wert des
übernommenen Mitunternehmeranteils über der quotalen Beteiligung am
Nachlass liegt, so dass die Abfindung dem Erwerb einer zusätzlichen
Beteiligung dient, entstehen Anschaffungskosten (entgegen
,
BStBl II 1992, 512).
Fundstelle(n): DB 2005 S. 6 Nr. 34 EFG 2004 S. 1038 EFG 2004 S. 1038 Nr. 14 INF 2004 S. 443 Nr. 12 RAAAB-21952
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