Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vollstreckungskosten aus der Öffnung der
Wohnungstür eines Vollstreckungsschuldners
Antrag auf
Aussetzung der Vollziehung (Pfändungs- und
Einziehungsverfügung)
Leitsatz
Bittet eine österreichische
Stadt das Wohnsitz-FA eines Vollstreckungsschuldners um Vollstreckung eines wegen der fehlenden Entrichtung von
Parkgebühren ergangenen Straferkenntnisses und öffnet der Vollstreckungsbeamte nach nicht freiwilliger
Öffnung der Wohnungstür durch den Vollstreckungsschuldner diese im Rahmen der
Ausführung der Zwangsvollstreckung, ist die Pfändung und Einziehung der
im Rahmen der Öffnung der Wohnungstür entstandenen Vollstreckungskosten nicht rechtmäßig, wenn
sich die für die Durchsuchung erforderliche richterliche Anordnung nur auf
den Vollstreckungsauftrag eines von der Staatsoberkasse
ersuchten anderen FA nicht den der Stadt bezieht.
Fundstelle(n): RAAAB-21939
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