Zum Wahlrecht des Vergütungsgläubigers bei zu Unrecht einbehaltener Quellensteuer
Leitsatz
1) Bei materiell zu Unrecht einbehaltener Abzugssteuer hat der Vergütungsgläubiger ein Wahlrecht, wie er hiergegen vorgehen
möchte: entweder mit dem Einspruch gegen die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners oder mit dem Freistellung- und Erstattungsverfahren
beim Bundesamt für Finanzen.
2) Mit der Erteilung des Freistellungs- und Erstattungsbescheides ist der Rechtsgrund für die vom Vergütungsschuldner für
den Vergütungsgläubiger einbehaltene und abgeführte Quellensteuer entfallen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1053 EFG 2004 S. 1053 Nr. 14 ZAAAB-21193
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