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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 212/96

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7a

Durchführung von Discoparties unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 a UStG

Umsatzsteuer 1991–1993

Umsatzsteuer (1. und 2. Quartal 1994)

Leitsatz

Die Umsätze eines Unternehmers, der für seine Auftraggeber die Durchführung von Discoparties übernimmt und dabei andere Unternehmer mit Abspielgeräten für Tonträger und der Fähigkeit, die Musik mit einer Ton- und Lichttechnik discoähnlich zu präsentieren, im eigenen Namen und für eigene Rechnung verpflichtet und zudem bekannte Radiomoderatoren verpflichtet, die durch humorvolle Ansagen und Einlagen das Publikum unterhalten, unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 a UStG, weil der Unternehmer nicht als Veranstalter i.S. der vorgenannten Vorschrift auftritt und das Abspielen von Tonträgern kein Konzert ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAB-21173

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