Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 und 7 EStG
Auflage eines neuen Vordrucks „ESt 7g (2003) – Ansparabschreibungen nach § 7g EStG”
Der bundeseinheitlich neu aufgelegte Vordruck „EStG 7g (2003) – Ansparabschreibungen nach § 7g EStG„, auf den bereits mit Verfügung vom – S 2532 – 212 – St 21 – 31 – hingewiesen wurde, ist inzwischen in einer geschätzten Auflage an die Finanzämter ausgeliefert worden. Außerdem steht er im Vordruckschrank unter dem Register „Druckvorlagen„ zur Verfügung.
Der Vordruck ist jahresneutral gestaltet und hat nicht den Charakter eines amtlichen Erklärungsvordrucks. Es besteht daher keine Verpflichtung der Steuerpflichtigen, die Ansparabschreibungen nach § 7g EStG in Anspruch nehmen, den Vordruck mit der jeweiligen Jahressteuererklärung einzureichen. Es bietet sich an, den Vordruck für die Überprüfung und Überwachung von Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 und 7 EStG zu verwenden. Er kann insoweit auch bei Rückfragen an Steuerpflichtige bzw. deren Berater eingesetzt werden.
OFD Münster v.
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
HAAAB-20966