Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung von Serienfahrzeugen
Keine Bindungswirkung einer falschen Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben
Kraftfahrzeugsteuer
Leitsätze
1. Bei Serienfahrzeugen ist in der Regel die Konzeption des Herstellers für Bauart und Einrichtung bestimmend und prägt die
für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung maßgebliche objektive Beschaffenheit des Fahrzeuges entscheidend.
2. Allein die Verblechung der beiden hinteren Seitenfenster eines VW Golf stellt auch dann keinen Umstand dar, der die anderen
nach dem äußeren Erscheinungsbild für die Einordnung als PKW sprechenden Umstände überlagert, wenn das Fahrzeug verkehrsrechtlich
als LKW eingestuft ist.
3. Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht, auch wenn sie unbefristet festgesetzt wird, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen
erst mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums. Ihr haftet danach eine gewisse Vorläufigkeit an, die es dem Finanzamt
ermöglicht, eine als falsch erkannte Rechtsauffassung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzugeben, auch wenn der Steuerpflichtige
auf diese (falsche) Rechtsauffassung vertraut haben sollte.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1328 EFG 2004 S. 1328 Nr. 17 UAAAB-20632
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