Übertragung eines Wohngebäudes unter gleichzeitiger Darlehensabrede zwischen Familienangehörigen
Leitsatz
Der Umstand, dass ein Stpfl. ein Wohngebäude entgeltlich von seiner Mutter erwirbt und diese ihm den gezahlten Kaufpreis
darlehenshalber zur Verfügung stellt, beinhaltet keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Hält der Darlehensvertrag im Übrigen dem sog. Fremdvergleich stand, so ist ein Missbrauch auch dann nicht gegeben, wenn das
Darlehen innerhalb der statistischen Lebenserwartung der Mutter nur anteilig getilgt wird und der Darlehensnehmer den Darlehensgeber
beerbt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 518 Nr. 9 EFG 2004 S. 635 EFG 2004 S. 635 Nr. 9 KÖSDI 2004 S. 14198 Nr. 6 MAAAB-17166
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