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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 288/00

Gesetze: VO (EG) Nr. 2457/97 Art. 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2457/97 Art. 3 Abs. 1

Ausfuhrerstattung: Beweiskraft einer Zollprobe

Leitsatz

Die nach Art. 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2457/97 an unterschiedlichen Stellen der Partie zu entnehmenden Proben müssen von verschiedenen Paletten gezogen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
FAAAB-17151

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