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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 63/03

Gesetze: AO § 179, AO § 180, EStG § 15, GewStG § 7, GewStG § 8, GewStG § 9

Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 Satz Nr. 2 EStG auf die einheitliche und gesonderte Feststellung und den Gewerbesteuermessbescheid

Leitsatz

1. § 15 Abs. 1 Satz Nr. 2 EStG ist sowohl im Bereich der einheitlichen und gesonderten Feststellung als auch für die Ermittlung des Gewerbeertrages anwendbar.

2. Das Gehalt des Geschäftsführers wird auch dann gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der KG zugerechnet, wenn der Geschäftsführer von der GmbH sein Gehalt bekommt und der Anstellungsvertrag mit der GmbH vereinbart worden ist.

Fundstelle(n):
KAAAB-17145

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