Einkunftserzielungsabsicht bei unentgeltlicher
Nutzungsüberlassung
Damnum als laufzeitabhängiger
Zins
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2001
Leitsatz
1. Räumt ein
Grundstückskäufer dem Veräußerer nach Übergang von
Nutzen und Lasten eine unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit des
Grundstücks bis zum Ablauf des Jahres des Grundstückserwerbs ein,
besteht keine Einkünfteerzielungsabsicht, so dass für diesen Zeitraum
ein – vorweggenommener – Werbungskostenabzug ausscheidet.
2. Für die Abzugsfähigkeit
eines Damnums im Bereich der Vermietungseinkünfte kommt es für einen
Werbungskostenabzug auch bei der Annahme eines laufzeitbezogenen Kreditaufwands
auf den Zeitpunkt des Abflusses an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 871 Nr. 15 EFG 2004 S. 643 EFG 2004 S. 643 Nr. 9 XAAAB-16442
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