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FG Münster Urteil v. - 1 K 3245/99 F EFG 2004 S. 547

Gesetze: AO § 164 Abs 3AO § 164 Abs 3 S 2AO § 164 Abs 3 S 2 Hs 2 AO § 183AO § 183 Abs 1AO § 183 Abs 1 S 5AStG § 18AO § 164

Abgabenordnung:

Inhaltsadressat bei Feststellungsbescheid nach § 18 AStG

Leitsatz

1) Inhaltsadressat eines Feststellungsbescheides nach § 18 AStG sind die Personen, denen gegenüber die Hinzurechnung als Verwaltungsakt Rechtswirkung entfalten soll.

2) An die Bestimmung des Inhaltsadressaten sind nicht deshalb geringere Anforderungen zu stellen, weil der Bescheid lediglich eine Nebenbestimmung (Vorbehalt der Nachprüfung) aufhebt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 547
EFG 2004 S. 547 Nr. 8
VAAAB-16421

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