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Änderungen des Außensteuergesetzes
„Korb II”- und Investmentmodernisierungsgesetz
Das AStG, das zuletzt durch das StVergAbG geändert wurde (vgl. Grützner, NWB F. 3b S. 5571, 5573), ist durch Art. 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz v. (BGBl 2003 I S. 2840), auch „Korb II„ genannt, und durch Art. 4 des Investmentmodernisierungsgesetzes v. (BGBl 2003 I S. 2676, 2731) erneut geändert worden.
I. „Korb II„-Gesetz
1. Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zur Besteuerung nach dem Auslandinvestment-Gesetz (§ 7 Abs. 7 AStG)
a) Ausgangslage
Nach den Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung werden Einkünfte ausländischer Gesellschaften, die aus passivem Erwerb stammen und die niedrig besteuert sind, dem inländischen Beteiligten anteilig zugerechnet, wenn die Gesellschaft inländisch beherrscht ist. Erzielt die ausländische Gesellschaft Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, erfolgt die anteilige Zurechnung der Einkünfte, wenn die Beteiligung mindestens 1 v. H. beträgt. Die Mindestbeteiligungsgrenze von 1 v. H. kann entfallen, wenn die Anteile an der ausländischen Gesellschaft nicht an einer anerkannten Börse gehandelt werden (§§ 7, 8 AStG).
Für die Besteuerung der Erträge auf ausländische Investmentanteile gelten die Vorschriften des ...