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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 10551/99

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, AO § 162

Reinigungskosten der Berufskleidung eines Polizeibeamten als Werbungskosten

Leitsatz

  1. Reinigungskosten für die Reinigung typischer Berufskleidung können grds. als Werbungskosten abgezogen werden.

  2. Wird ein Kostennachweis über die Reinigungskosten nicht geführt, können diese geschätzt werden.

  3. Wird bei einer Familie mit 2 Kindern die Dienstkleidung regelmäßig zusammen mit der privaten Wäsche gewaschen, können die Reinigungskosten auf insgesamt 150 DM p.a. geschätzt werden.

Fundstelle(n):
OAAAB-14718

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