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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2138/96

Gesetze: BewG § 22, BewG § 29, BewG § 79 Abs. 2 Satz 2

Oberfinanzdirektion berechtigt zur Aufstellung eines Mietspiegels

Leitsatz

Auch wenn das BewG nicht ausdrücklich ausspricht, dass eine OFD berechtigt ist, einen Mietspiegel zu erstellen, kann doch ein von ihr aufgestellter Mietspiegel den Anforderungen des § 79 Abs. 2 Satz 2 BewG entsprechen.

Fundstelle(n):
BAAAB-14689

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