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NWB Nr. 1 vom Seite 41 Fach 2 Seite 8351

Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

von Oberamtsrat Michael Baum, Berlin/Mahlow

Am haben Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt. Trotz dieser Änderungen blieb das Grundkonzept des Regierungsentwurfs erhalten, der für eine begrenzte Zeit eine im Vergleich zur Selbstanzeige nach § 371 AO deutlich attraktivere Möglichkeit zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit vorsieht. Damit sollen zum einen Steueransprüche realisiert werden, die ansonsten nicht hätten erhoben werden können, zugleich soll aber auch für die Vergangenheit Rechtsfrieden hergestellt werden.

Erhalten bleibt auch die Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten der FinBeh durch Schaffung einer Abfragemöglichkeit über Konten und Depots im Inland (Art. 2 und 3 des Gesetzes). Im Hinblick auf die steuerehrlichen Bürger, aber auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten war es erforderlich, zugleich mit der „Steueramnestie„ die gleichmäßige Durchsetzung der Steuergesetze zu verbessern. Diese Regelungen treten mit Ablauf der Erklärungsfrist für strafbefreiende Erklärungen am in Kraft.

Nur im Zusammenwirken dieser beiden Regelungskomplexe hat das Gesetz seinen Namen verdient. Einerseits soll bi...