Erwerb von nießbrauchsbelasteten Wertpapieren; Werbugnskosten bei Kapitaleinkünften
Leitsatz
Bei der Übertragung von Aktien und einer stillen Beteiligung unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs erfüllt hinsichtlich
der vorbehaltenen Erträge allein der Nießbraucher den Tabestand der Einkunftserzielung, so dass auch die auf den nießbrauchbelasteten
ideellen Teil des Kapitalvermögens entfallenden Schuldzinsen aus dem Anschaffungsgeschäft nicht als Werbungskosten bei den
Kapitaleinkünften des Erwerbers berücksichtigt werden können.
Bei der Aufteilung der berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten ist der auf den nießbrauchbelasteten Anteil entfallende
Wert um den Kapitalwert des Nießbrauchs zu mindern und der sich danach ergebende Betrag ins Verhältnis zum Gesamtkaufpreis
zu setzen.
Bei einem quotalen Vorbehaltsnießbrauch auf Lebenszeit kommt ein Abzug der auf die Anschaffungskosten des belasteten Anteils
des Kapitalvermögens entfallenden Schuldzinsen als vorweggenommene Werbungskosten jedenfalls mangels zeitlich absehbarer Einnahmeerzielung
nicht in Betracht.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 731 Nr. 14 EFG 2000 S. 676 SAAAB-14170
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