Grundstückserwerb gegen wiederkehrende Zahlungen; Abgrenzung von dauernder Last und Leibrente
Leitsatz
Bei einer Vermögensübergabe nach Art einer Hof- und Geschäftsübergabe entspricht die Abänderbarkeit der Versorgungsleistungen
dem Vertragsinhalt.
Ein typischer Versorgungsvertrag nach Art einer Hof- und Geschäftsübergabe ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass
eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit überlassen wird. Diese Charakterisierung wurde im Wesentlichen durch
das bürgerlich-rechtliche Altenteil geprägt.
Im Falle der ausschließlichen Übertragung von Grundvermögen ist eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit nur gegeben, wenn
das Vermögen Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts in ausreichender Höhe abwirft oder abwerfen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAB-14128
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