Ermittlung des gemeinen Werts eines im Beitrittsgebiet gelegenen
Geschäftsgrundstücks
Verfassungsmäßigkeit
der bewertungsrechtlichen Sondervorschriften für das
Beitrittsgebiet
Einheitswertbescheid auf den
Leitsatz
1. Bei der im Sachwertverfahren zu
erfolgenden Schätzung des gemeinen Werts von im Beitrittsgebiet gelegenen
Gewerbegrundstücken auf den ist in der Regel auf die in den
gleich lautenden Ländererlassen vom (BStBl 1993
I S. 467) vorgesehene Ermittlung des gemeinen Werts von
bebauten Grundstücken auf Grundlage des Bodenwerts, des Gebäudewerts
und ggf. des Werts der Außenanlagen durch Wertrückrechnung der
durchschnittlichen Herstellungskosten auf den zurückzugreifen.
Allein die erhebliche Abweichung der tatsächlichen Herstellungskosten vom
Durchschnittswert rechtfertigt nicht den Ansatz eines niedrigeren Werts.
Abweichungen bei der Vergleichbarkeit ist durch den Ansatz eines abweichenden
Durchschnittswerts Rechnung zu tragen (Anschluss an
,
BStBl II 1999, 51).
2. Die sich durch die Anwendung
unterschiedlicher Bewertungsverfahren in den alten und neuen Bundesländern
ergebende Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte ist für einen
– trotz des gegenwärtigen Stillstandes des Gesetzgebungsverfahrens
zur Rechtsangleichung – noch nicht abgelaufenen Übergangszeitraum
verfassungsrechtlich unbedenklich.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 391 EFG 2004 S. 391 Nr. 6 EAAAB-14098
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