Zur Frage des gewerblichen Grundstückshandels bei Zuerwerb eines Grundstückanteils, anschließender Modernisierung, Umwandlung
in Wohneigentum und anschließender Veräußerung von Eigentumswohnungen
Leitsatz
1. Ein Erwerb durch Gesamtrechtsnachfolge stellt keinen Anschaffungstatbestand dar, der Grundlage für einen gewerblichen Grundstückshandel
sein könnte.
2. Modernisierungsaufwendungen, die über die Herstellung des zum vertragsmäßigen Gebrauch erforderlichen Zustandes nicht hinausgehen,
können für sich genommen keinen gewerblichen Grundstückshandel begründen.
3. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück im Zwangsversteigerungsverfahren kann einen Erwerb darstellen,
der in bedingter Veräußerungsabsicht erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 40 Nr. 1 WAAAB-14053
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