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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 6272/01 EFG 2003 S. 1755

Gesetze: AO § 220, AO § 251 Abs.1, AO § 361 Abs.1, AO § 249 Abs.1 Satz 1, AO § 346, GG Art. 19 Abs.4

Beginn der Vollstreckung nach Ablehnung eines Aussetzungsantrages

Leitsatz

Nach dem Ende einer Vollstreckungsschutz gewährenden Regelung ist dem Steuerpflichtigen angemessene Zeit einzuräumen, um einen begründeten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen zu können, bevor gegen ihn Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1755
EFG 2003 S. 1755 Nr. 24
CAAAB-14051

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