Bereits bei Übergabe eines nicht unterschriebenen Blankovordrucks kann der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG erfüllt sein
Leitsatz
Für die Erfüllung des Gefährdungstatbestands des § 14 Abs. 3 UStG kann bereits die Überlassung des Blankobriefbogens eines
Unternehmens an einen Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr ausreichend sein.
Der Rechtmäßigkeit einer so begründeten Inanspruchnahme als Umsatzsteuerschuldner steht der deutlich höhere Beitrag des Dritten
zur Gefährdung des Steueraufkommens durch das Inverkehrbringen einer auf diesem Briefbogen geschriebenen Rechnung mit unberechtigtem
Steuerausweis nicht entgegen. Denn auch bei einer Mehrheit von Rechnungsausstellern besteht kein Auswahlermessen der Finanzbehörde.
Soweit der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer gebietet, dass die aufgrund eines Abrechnungspapiers i.S.d. § 14 Abs.
3 UStG geschuldete Umsatzsteuer nur einmal erhoben werden darf, ist dies für das Festsetzungsverfahren ohne Bedeutung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 227 EFG 2004 S. 227 Nr. 3 XAAAB-13931
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