1) Die zu § 39 AO entwickelten Grundsätze zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums gelten uneingeschränkt im Rahmen des
§ 10e EStG.
2) Substanz und Ertrag eines Gebäudes sind dem Nutzungsberechtigten zuzurechnen, wenn der Nutzungsberechtigte, der die Kosten
des Gebäudes getragen hat, für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch, insbesondere aus Bereicherungsrecht nach §§
951, 812 BGB, auf Ersatz des vollen Verkehrswerts des Gebäudes gegen den Eigentümer hat.
3) Baumaßnahmen, die das Gebäude auf einen höheren Standard bringen, machen es betriebsbereit und führen zu Anschaffungskosten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 104 EFG 2004 S. 104 Nr. 2 SAAAB-13924
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.