Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Auf die Rechtsform und Rechtsfähigkeit
des Unternehmers kommt es dabei nicht an.
Auch nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse sind als Unternehmer denkbar, sofern sie Lieferungen und Leistungen erbringen.
Das gilt auch für Kapitalgesellschaften, die nach dem Recht der europäischen Gemeinschaft wirksam entstanden sind; insbesondere
auch für sog. Domizilgesellschaften.
Die Unternehmereigenschaft einer Domizilgesellschaft richtet sich für das Inland ausschließlich danach, ob die Domizilgesellschaft
hier Lieferungen und Leistungen erbracht hat.
Führt eine Domizilgesellschaft durch Personen, die nicht ihre Inhaber sind, Umsätze aus, ist sie Unternehmerin i.S.d. Gesetzes.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 484 Nr. 9 VAAAB-13534
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