Abgrenzung Umlauf-/Anlagevermögen bei Kapitalbeteiligungen
Leitsatz
Maßgebliches Abgrenzungskriterium zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ist die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes.
Zur Ermittlung der Zweckbestimmung von Kapitalbeteiligungen und Aktien ist im Einzelfall auf die subjektive Absicht des Kaufmanns
abzustellen, die sich aufgrund objektiver nach außen erkennbarer Merkmale ergibt.
Die Bilanzierung von Aktien ist ein gewichtiges Indiz, zur Ermittlung des für die Bestimmung der betrieblichen Vermögensart
maßgeblichen zweckgerichteten Willens des Kaufmanns.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 394 Nr. 8 WAAAB-13363
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