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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 6536/96 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Erwerb einer Berufspilotenlizenz durch hauptberuflichen Privatflugzeugführer als Fortbildungskosten

Leitsatz

Aufwendungen eines hauptberuflich als Privatflugzeugführer tätigen Steuerpflichtigen für den Erwerb einer Berufspilotenlizenz sowie der Instrumentenflug- und Langstreckenberechtigung dienen nicht dem Wechsel in eine andere Berufsart, sondern der Fortbildung im ausgeübten Beruf und sind daher als Werbungskosten abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 451 Nr. 9
LAAAB-13319

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